Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
Dieser Prüfungsinhalt ordnet Rechte und Pflichten in Ausbildung und Arbeitsverhältnis ein. Entscheidend ist, typische betriebliche Situationen dem richtigen Regelungsbereich zuzuordnen und Fristen, Beteiligungsrechte sowie den Vorrang günstigerer Regelungen zu beachten.
Duale Berufsausbildung einordnen
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Grundlage sind Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, Rahmenlehrplan und Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungsordnung legt unter anderem Berufsbild, Dauer und Prüfungsanforderungen fest; der betriebliche Ausbildungsplan überträgt diese Vorgaben auf den Betrieb.
| Beteiligter | Zentrale Aufgabe |
|---|---|
| Ausbildungsbetrieb | berufliche Handlungsfähigkeit planmäßig vermitteln |
| Ausbildende/Ausbilder | Ausbildung organisieren, anleiten und kontrollieren |
| Auszubildende | Lernpflicht erfüllen, Weisungen beachten und Berichtsheft führen |
| Berufsschule | fachtheoretische und allgemeinbildende Inhalte vermitteln |
| Zuständige Stelle/IHK | Verträge überwachen, beraten und Prüfungen organisieren |
Ausbildungsvertrag und Probezeit
Der Vertrag enthält unter anderem Ausbildungsziel, Beginn, Dauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsvoraussetzungen. Die Probezeit einer Berufsausbildung beträgt mindestens einen und höchstens vier Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich ohne Frist gekündigt werden.
Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Betrieb nur aus wichtigem Grund möglich. Auszubildende können mit Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen.
- Vertragsinhalt von betrieblicher Zusatzregel unterscheiden
- Kündigung schriftlich und nach Probezeit mit Grund
- Ende grundsätzlich mit Ablauf der Ausbildungsdauer oder früherem Bestehen der Abschlussprüfung
- Verlängerung bei Nichtbestehen auf Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung möglich
Arbeitsvertrag und Pflichten
Der Arbeitsvertrag begründet Hauptpflichten: Arbeitsleistung und Vergütung. Hinzu kommen Nebenpflichten wie Sorgfalt, Loyalität, Schutz und Fürsorge. Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigung werden durch Gesetze, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Einzelvertrag beeinflusst.
Beim Günstigkeitsprinzip kann eine günstigere einzelvertragliche Regelung gegenüber einem Tarifvertrag bestehen bleiben. Zwingendes Gesetzesrecht darf jedoch nicht zuungunsten Beschäftigter unterschritten werden.
| Regelungsebene | Beispiel |
|---|---|
| Gesetz | Mindesturlaub, Arbeitszeitgrenzen, Kündigungsschutz |
| Tarifvertrag | Entgeltgruppen, Arbeitszeit, Zuschläge |
| Betriebsvereinbarung | betriebliche Ordnung oder Arbeitszeitgestaltung |
| Arbeitsvertrag | individuelle Tätigkeit, Vergütung und Zusatzleistungen |
Tarifrecht und Interessenvertretung
Tarifverträge werden zwischen tariffähigen Parteien geschlossen. Ein Manteltarifvertrag regelt längerfristige Arbeitsbedingungen, ein Entgelttarifvertrag insbesondere Vergütung und besitzt meist kürzere Laufzeit. Tarifbindung und Geltungsbereich müssen geprüft werden.
Der Betriebsrat vertritt Beschäftigte im Betrieb und besitzt je nach Thema Informations-, Beratungs-, Anhörungs- oder Mitbestimmungsrechte. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt junge Beschäftigte und Auszubildende im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
- Tarifautonomie: Tarifparteien regeln Bedingungen ohne staatliche Detailvorgabe
- Friedenspflicht während der Laufzeit beachten
- Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören
- Mitbestimmung beispielsweise bei bestimmten Fragen der Arbeitszeit und Ordnung
Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit
Arbeitszeitrecht schützt Gesundheit durch Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit. Für Minderjährige gelten besondere Schutzvorschriften. Urlaub dient der Erholung und kann nicht beliebig durch Auszahlung ersetzt werden. Bei Krankheit bestehen Anzeige- und Nachweispflichten; unter Voraussetzungen wird Entgelt fortgezahlt.
In Aufgaben sind Alter, Werktage beziehungsweise Arbeitstage und konkrete Betriebsregelungen sorgfältig zu lesen.
- Arbeitsbeginn, Ende und Pausen korrekt unterscheiden
- Urlaubsanspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage umrechnen
- Krankheit unverzüglich melden
- Schutzvorschriften als Mindeststandard verstehen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ordentliche Kündigung hält eine Frist ein; außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz können die Wirksamkeit beeinflussen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Verhältnis einvernehmlich und ist von einer Kündigung zu unterscheiden.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält zusätzlich zu Art und Dauer auch Leistung und Verhalten. Es soll wahr und zugleich wohlwollend formuliert sein.
| Form | Kennzeichen |
|---|---|
| Ordentliche Kündigung | Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist |
| Außerordentliche Kündigung | wichtiger Grund; grundsätzlich ohne reguläre Frist |
| Aufhebungsvertrag | einvernehmliche schriftliche Beendigung |
| Befristungsende | Ende durch vereinbarten Zeitpunkt oder Zweck |
Typischer Lösungsweg in der Prüfung
- Personengruppe und Vertragsart zuerst bestimmen.
- Probezeit, Alter, Tarifbindung und Betriebsgröße beachten.
- Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Vertrag auseinanderhalten.
- Fristbeginn und Formvorschriften genau lesen.
- Recht des Betriebsrats oder der JAV passend zum Fall zuordnen.
- Keine pauschale Rechtsfolge ohne Prüfung der Voraussetzungen angeben.
